Jetzt für ein Studium
an der Uni Siegen
bewerben
So bewirbst du dich für ein Studium an der Uni Siegen
Wir freuen uns, dass du dich für ein Studium an der Universität Siegen interessierst und dich bewerben möchtest. Hier erfährst du, wie du dazu vorgehen musst, und welche Unterlagen du benötigst.
Bewerbung ins 1. Fachsemester
Allgemeine Informationen
- Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge sind 03.06.2024 – 15.07.2024 möglich.
- Informationen zu den einzelnen Studiengängen findest du unter hier (Bewerbung erforderlich? Beginn zum Sommersemester oder ausschließlich zum Wintersemester? usw.)
- In einigen grundständigen Studiengängen an der Universität Siegen gibt es mehr Bewerber*innen als Studienplätze vorhanden sind. Daher muss eine Auswahl getroffen werden und der Studiengang gilt als zulassungsbeschränkt. Hierfür ist eine Bewerbung nötig. Bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung ist eine freie Einschreibung möglich.
- Bewerbungen in zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge sind bis 15. Juli jeden Jahres (Ausschlussfrist) für Deutsche, Bildungsinländer*innen sowie EU-/EWR-Bürger*innen möglich.
- Es gibt keine Unterscheidung zwischen Alt-/Neu-Abiturient*innen. Diese Frist gilt auch für evtl. einzureichende Unterlagen.
- Ausländische Studieninteressierte (ohne deutschen Schulabschluss) wenden sich bitte an STARTING.
- Zwischen Ende Juli und Ende September erfolgen die Zulassungen. Diese werden in unisono zum Download bereitgestellt. Die Einschreibung muss dann innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist erfolgen.
- Die Studienplatzvergabe findest du hier.
- Solltest du kein Abitur haben und im Berufsleben stehen, informiere dich bitte auf der Seite www.uni-siegen.de/bbq.
- Solltest du die Fachhochschulreife besitzen , informiere dich bitte auf der Seite www.uni-siegen.de/fhr.
Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge
Für folgende Studiengänge musst du dich über unisono bewerben:
- Grundschullehramt
- Sachunterricht
- Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule
- Biologie
- Gymnasium/Gesamtschule
- Biologie
Für folgende Studiengänge ist neben der Bewerbung über unisono eine vorherige Registrierung bei Hochschulstart erforderlich:
- Biomedical Technology (zusätzlich über hochschulstart)
- Europäische Wirtschaftskommunikation (zusätzlich über hochschulstart)
- Sozialwissenschaften in Europa (zusätzlich über hochschulstart)
- Psychologie (zusätzlich über hochschulstart)
Informationen zum Ablauf der Einschreibung findest du hier.
Wie bewerbe ich mich?
Über Unisono (alle Studiengänge bei welchen keine zusätzliche Registrierung bei Hochschulstart erforderlich ist):
Ich lege mir einen Account im Onlineportal der Universität Siegen (unisono) an und fülle die Online-Bewerbung aus. Sollte ich im Hauptverfahren keine Zulassung erhalten habe, nehme ich automatisch an einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren statt.
Über Hochschulstart und Unisono (für alle anderen zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge):
- Schritt 1: Registrierung bei (zusätzlich über www.hochschulstart.de). Innerhalb von 72 Stunden betätige ich den Aktivierungslink und erhalte meine persönliche BID und BAN.
- Schritt 2: Mit der BID und BAN lege ich mir einen Account im Onlineportal der Universität Siegen (unisono) an und fülle die Online-Bewerbung aus.
- Schritt 3: In meinem Benutzerkonto von hochschulstart finde ich alle meine an der Koordinierung teilnehmenden Bewerbungen. Diese bringe ich bis spätestens 15.07. in eine Reihenfolge, bei der mein Favorit an erster Stelle steht (Priorisierung).
- Schritt 4:
- Variante A
Ich erhalte in Hochschulstart bis zum Ende des Koordinierungsverfahren mindestens ein Zulassungsangebot. Es bleibt immer nur ein Zulassungsangebot erhalten.
Wichtig: Die niedrig priorisierten Angebote scheiden aus! Sobald ich ein Angebot annehme, erhalte ich dafür eine Zulassung und alle anderen Bewerbungen werden endgültig gelöscht.
Anschließend wird mir ein Zulassungsbescheid bereitgestellt und ich schreibe mich damit direkt an der Hochschule ein. Alle weiteren Infos und Fristen finde ich in dem Bescheid bzw. bei der entsprechenden Hochschule. Für Bewerbungen, die von der Hochschule abgelehnt wurden, erhalte ich Ablehnungsbescheide.
- Variante B
Ich erhalte kein Zulassungsangebot. Ich erhalte einen Ablehnungsbescheid und per E-Mail einen Link pro Bewerbung, um am koordinierten Nachrückverfahren teilzunehmen.
Während des koordinierten Nachrückverfahrens werden die noch frei gebliebene Studienplätze vergeben. Wenn ich eine weitere Chance auf einen Studienplatz im Wintersemester erhalten möchte, bestätige ich in einem Zeitraum von 72 Stunden meine Teilnahme am Nachrückverfahren für diesen Studiengang, sofern dieser am koordinierten Nachrückverfahren teilnimmt (nur wenn zum Ende des Hauptverfahrens nicht alle Plätze vergeben werden konnten.
Sobald ich im Nachrückverfahren ein Zulassungsangebot erhalte, scheiden alle anderen Bewerbungen, mit denen ich am Nachrückverfahren bei Hochschulstart teilnehme, endgültig aus (hier ist keine Priorisierung möglich!).
Um immer informiert zu bleiben, lese ich regelmäßig meine E-Mails und prüfe meinen Bewerbungsstatus im Bewerbungsportal von Hochschulstart.
- Variante A
- Auch Studieninteressierte, die noch nicht am aktuellen Verfahren teilgenommen haben, können sich für Studienangebote im Koordinierten Nachrückverfahren bewerben, sofern diese Angebote an dieser Extra-Phase teilnehmen. Die Vergabe von Studienplätzen geschieht über das Los. Alle teilnehmenden Studiengänge werden nach Abschluss des Hauptverfahrens hier veröffentlicht. Dies gilt nur für Studiengänge, die über Hochschulstart.de koordiniert werden.
- Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide zum Bewerbungsverfahren werden Ihnen ausschließlich in Ihrem Account bekannt gegeben. Ein Hinweis auf die Bereitstellung der Bescheide wird an die von Ihnen bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Ein Versand per Post erfolgt nicht.
Ansprechpartner*innen
- Fragen rund um das Verfahren von Hochschulstart: 0180/7122-448 (kostenpflichtige Hotline)
- Fragen rund um die Studienwahl/Bewerbung: 0271/740-2712 (kostenlose Hotline der Zentralen Studienberatung der Universität Siegen)
Masterstudiengänge
- Für die Master-Studiengänge ist die Bewerbung ebenfalls über das Online-Bewerbungsportal (unisono) möglich.
- Ausländer*innen mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung informieren sich hier.
Bewerbung in höhere Fachsemester
Zulassung für höheres Fachsemester
Die Bewerbungsfrist für ein höheres Fachsemester zum Sommersemester 2024 beginnt Anfang März 2024 und endet am 15. März 2024.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung sowie den Einstufungsbescheid bis zu diesem Termin im Studierendensekretariat der Universität Siegen ein. Einstufungsbescheide können Sie in dem jeweiligen Prüfungsamt beantragen. Der Antrag ist komplett am PC auszufüllen. Von Hand ausgefüllt Anträge oder Anträge mit handschriftlichen Ergänzungen werden nicht entgegengenommen. Bitte reichen Sie den Antrag nur per Mail ein!
Bewerben müssen sich Studierende der Universität Siegen, die den Studiengang in einem höheren Fachsemester wechseln möchten sowie Hochschulwechsler*innen und Studienfortsetzer*innen.
Hochschulwechsler*innen bzw. Studienfortsetzer*innen sind Sie dann, wenn Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland studieren und zur Universität Siegen in ein höheres Fachsemester wechseln möchten bzw. wenn Sie studiert haben und nach einer Unterbrechung Ihr Studium hier fortsetzen möchten.
Folgende (Teil-) Studiengänge sind zum Sommersemester 2024 zulassungsbeschränkt:
Studiengänge der Fakultät II
- Bachelor Soziale Arbeit (2., 4. und 6. Fachsemester)
Studiengänge der Fakultät V
- Biomedical Technology (2., 4. und 6. Fachsemester; es stehen keine Plätze im 2. und 6. Fachsemester zur Verfügung)
- Bachelor Psychologie (2., 4. und 6. Fachsemester; es sind keine Plätze in höheren Fachsemestern verfügbar)
- Master Psychologie (2., 4. und 6. Fachsemester; es sind keine Plätze in höheren Fachsemestern verfügbar)
- Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (2. Fachsemester)
Lehramtsstudiengänge
- LA Bachelor Grundschule Bildungswissenschaften (2., 4. und 6. Fachsemester)
- LA Bachelor Grundschule Bildungswissenschaften mit integrierter Förderpädagogik (2., 4. und 6. Fachsemester)
- LA Bachelor Grundschule Sachunterricht (2., 4. und 6. Fachsemester)
- LA Bachelor Haupt- Real-, Gesamt-, und Sekundarschule Biologie (2., 4. und 6. Fachsemester; es stehen keine Plätze im 6. Fachsemester zur Verfügung)
- LA Bachelor Gymnasium/Gesamtschule Biologie (2., 4. und 6. Fachsemester)
WICHTIGER HINWEIS!
Bitte beachten Sie, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob aus kapazitären Gründen in eine Bewerbung in alle o. g. Fachsemester möglich sein wird. Hierüber wird ebenfalls Anfang März 2024 dieser Seite informiert. Für nicht genannte Fächer besteht keine Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern und eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Hier ist bei Vorliegen der Einschreibvoraussetzungen und der entsprechenden Einstufungsbescheide eine Ein- bzw. Umschreibung zu den üblichen Fristen möglich. Die Einschreibung erfolgt in dem Portal unisono. Die Umschreibung erfolgt durch Zusendung des Zulassungsbescheides an Ihre/Ihren zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter.
Weitere Informationen:
Sascha Fiedler
Tel.: 0271/740-4814
E-Mail: sascha.fiedler@zv.uni-siegen.de
Zweitstudium
Hier findest du Informationen zur Bewerbung und Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge, wenn du bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hast (betrifft nicht den Übergang vom Bachelor zum Master; konsekutiver Master).
Bewerber*innen, die zum Bewerbungsfristende bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule (z.B. mit Diplom, Bachelor oder Master) abgeschlossen haben (werden), und nunmehr ein zweites Bachelor- oder Masterstudium anschließen möchten, gelten grundsätzich als Zweitstudienbewerber*innen. Ein auf den Bachelorabschluss aufbauendes Masterstudium ist hingegen kein Zweit-, sondern ein sog. „konsekutives Studium“.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen für Zweitstudienbewerber*innen 3% der verfügbaren Studienplätze eines Studiengangs zur Verfügung. Diese Plätze werden, nicht wie im Normalfall, nach Durchschnittsnote und Wartezeit vergeben, sondern aufgrund einer Messzahl. Diese Messzahl wird aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium gebildet.
Wenn du dich für ein Zweitstudium bewerben möchtest, führe die Online-Bewerbung durch und lade hierbei bitte folgende Unterlagen hoch:
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses und der Urkunde Ihres Erststudiums oder vorläufiges Ergebnis des Abschlusses,
- eine ausführliche schriftliche Begründung für deinen Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel; diese Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für dein Zweitstudium maßgebend sind.
Zulassung zum Zweitstudium
Die Studienplätze werden nach einem Punktwert (Messzahl) vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Darüber hinaus gelten für Zweitstudienbewerber*innen dieselben formalen Zulassungsvoraussetzungen, wie für Erststudienbewerber*innen.
Abschlussnote des Erststudiums
Für das Prüfungsergebnis des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwerte:
- Noten „ausgezeichnet“ und „sehr gut“ 4 Punkte
- Noten „gut“ und voll „befriedigend“ 3 Punkte
- Note „befriedigend“ 2 Punkte
- Note „ausreichend“ 1 Punkt
- Note „nicht nachgewiesen“ 1 Punkt
Die Note, mit der du dein Erststudium beendet hast, muss im Abschlusszeugnis oder in einer Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist oder du fügst dem Zulassungsantrag noch Bescheinigungen des Prüfungsamtes (Ergebnismitteilungen der Prüfungsstelle) bei. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt werden.
Gewichtung der Gründe für das Zweitstudium
- Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte
- Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte
- Besondere berufliche Gründe 7 Punkte
- Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte
- Sonstige Gründe 1 Punkt
Einzelheiten zu den Gründen für ein Zweitstudium findest du in den Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung. Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.
Auswahl
Die Punkte für deinen ersten Studienabschluss und für deine Begründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für deine Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber*innen. Bewerber*innen mit höherer Messzahl gehen solchen mit niedriger Messzahl vor. Zwischen Bewerber*innen mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze mit Hilfe von sog. nachrangigen Kriterien festgelegt. Dabei gehen zunächst die vor, die einen Dienst vollständig geleistet haben. Danach entscheidet das Los. Somit besteht auf jeder Rangliste eine eindeutige Rangfolge unter den Zweitstudienbewerber*innen, die sich für denselben Studiengang bewerben. In dieser Reihenfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausgeschöpft sind, die für die betreffende Rangliste zur Verfügung stehen.
Die Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal unisono.
Die Termine
Es gelten dieselben Bewerbungsfristen wie für Erststudienbewerber*innen.