Master
Städtebau NRW
Kurzinfo zum Studiengang
Zulassungsbeschränkt | Regelstudienzeit | Studienstart |
Ja | 4 Semester | Wintersemester |
Zulassungsverfahren
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, es ist eine Bewerbung erforderlich.
Bewerbungsfrist
15.05. – 31.08.
Abschluss
Master of Science
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch
Der Studiengang
Das Masterstudium Städtebau NRW vermittelt aufbauend auf Abschlüssen in den Bereichen Architektur, Städtebau oder Landschaftsarchitektur vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der Stadtplanung.
Die Module sind interdisziplinär angelegt und werden von Lehrenden der Fachrichtungen Architektur, Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Stadtsoziologie, Landschaftsarchitektur, Umwelt- und Verkehrsplanung betreut.
Es handelt sich um ein Vollzeitstudium mit freier Gestaltung der Arbeitsaufteilung. Vorlesungen und Seminare finden donnerstags und freitags statt. Dazu sind Projektwochen vorgesehen, an denen Themen und Entwürfe als Blockseminare intensiv erarbeitet werden.
Das hochschulübergreifende Studium bündelt Kompetenzen und Angebote der beteiligten Hochschulen. Der Standort ist Köln.
5 Gründe für dein Städtebau-Studium
✓ interdisziplinär
✓ Projekt- und Entwurfsorientiert
✓ kleine Lerngruppen
✓ Vollzeitstudium mit zwei Präsenztagen
✓ universitärer Abschluss mit Promotionsmöglichkeit
Berufsperspektiven
Durch ihre gestalterischen, konzeptionellen und wissenschaftlichen Kompetenzen sind Stadtplaner*innen u.a. als Planende, Beratende, Gutachter sowie Sachverständige tätig. Das Arbeitsumfeld umfasst sowohl öffentliche als auch private Auftraggeber, wie Behörden und freie Planungsbüros.
Zulassungsvoraussetzungen
1) Berufsqualifizierender Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer Diplomabschluss in den Fachgebieten Städtebau, Architektur oder Landschaftsarchitektur mit einer Gesamtnote 2,5 oder besser.
Für ausländische BewerberInnen:
2) Zur Bewerbung müssen mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens durch ein Zeugnis oder Zertifikat nachgewiesen werden. Eine Teilnahme-bescheinigung ist nicht ausreichend. Eine Einschreibung kann nur erfolgen, wenn die Deutsche Sprachprüfung für den Hoch-schulzugang (DSH2) oder eine äquivalente Sprachprüfung (z.B. TestDaf mit 16 Punkten, ZOP des Goethe‐Instituts, Sprachdiplom der Kultusminsterkonferenz, Stufe 2) bestanden wurde. Die DSH kann Anfang September auch an der TH Köln abgelegt werden.
Es gilt immer die aktuelle Prüfungsordnung.
Studienorganisation
Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Prüfungsordnungen (POs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer PO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der PO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese PO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer PO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen,…).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir dir, zumindest den Studienverlaufsplan deines Studiengangs anzuschauen, damit du weißt, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.
Beratung und Kontakt
Vereinbare jetzt einen Termin unter:
info.studienberatung@zsb.uni-siegen.de
oder telefonisch unter: 0271 740-2712
(Mo – Do: 9 – 16 Uhr / Fr: 9 – 12 Uhr)