Master
Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht

Kurzinfo zum Studiengang

ZulassungsbeschränktRegelstudienzeitStudienstart
nein4 SemesterWintersemester

Zulassungsverfahren

Der Studiengang ist zulassungsfrei, es ist jedoch eine Bewerbung erforderlich.

Bewerbungsfrist

15.05. – 31.07.

Abschluss

Master of Laws

Weitere Informationen zum Studiengang

Website der Fakultät

Unterrichtssprache

Deutsch und Englisch

Der Studiengang

Exzellente Berufschancen, facettenreich und ein hoher Praxisbezug:
Du hast einen Studiengang an einer Universität oder Fachhochschule im Bereich Wirtschaftsrecht oder Betriebswirtschaft mit juristischen Bezügen absolviert und möchtest deine Karrierechancen weiter ausbauen? Unser staatlich-universitärer Studiengang in Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht vertieft auf anspruchsvolle Art und Weise für die Praxis bedeutsame Bereiche. Neben breit gefächerten rechtlichen Inhalten und wirtschaftswissenschaftlichen Themen unterstützen wir Dich mit selbst bestimmbaren Spezialisierungen in Deiner individuellen Karriere.

5 Gründe für dein Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts in Siegen

✓ hoher Praxisbezug

✓ flexibilität bei der Studiengestaltung

✓ englischsprachige Kurse

✓ Verbindung von Digitalität und Präsenz während des Studiums

✓ enges Betreuungsverhältnis

Berufsperspektiven

Egal ob du eine steile Karriere anstrebst oder eine ausgewogene Work-Life-Balance bevorzugst – mit einem DEWR-Abschluss hast du in nahezu jeder Unternehmensform vielfältige Chancen. Insbesondere in Schnittstellenposition sind unsere Absolvent*innen besonders gefragt. Von der Universitätsprofessur bis zur Spitzenposition in der Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung, unser Ruf, unsere Fachkompetenz und unser Engagement eröffnen dir alle Wege.

Das sagt Alina Ganser über ihren Studiengang:

„Abwechslungsreich, hoher Praxisbezug, individuelle Förderung“

Weiterlesen

„Als Studentin des Masterstudiengangs Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts an der Universität Siegen konnte ich wertvolle Erfahrungen sammeln und mein Wissen vertiefen. Die Kombination aus juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachinhalten hat mir ein solides Verständnis für praxisrelevante Rahmenbedingungen vermittelt. Besonders schätze ich die enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis durch Praktika, Fallstudien und den Einsatz von Dozent*innen aus der Praxis.

Darüber hinaus hatte ich die Möglichkeit, in verschiedenen Ämtern, wie zum Beispiel dem Senat oder dem Fakultätsrat mitzuwirken. Diese Erfahrung gab mir einen tiefen Einblick in die Abläufe und Entscheidungsprozesse an der Universität Siegen und hat mir nicht nur Spaß gemacht, sondern auch meine Kenntnisse über die universitäre Struktur erweitert.

Durch die Unterstützung und die Betreuung durch die Dozent*innen erlebte ich eine offene Lernumgebung, die Fragen und Ideen zuließ und mich in meiner Entwicklung förderte. Insgesamt bin ich überzeugt, dass mein Masterstudium mir eine gute Grundlage für meine berufliche Zukunft bietet. Ich bin dankbar für die Erfahrungen an der Universität Siegen und freue mich auf meinen zukünftigen Werdegang.“

Zulassungsvoraussetzungen

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium der nachfolgenden Art:
    • Bachelorabschluss im Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht oder in einem vergleichbaren Studiengang oder
    • Bachelorabschluss in einem anderen Studiengang mit mindetens 60 Leistungspunkten in juristischen Fächern oder
    • der Diplom- oder Magisterprüfung mit mindestens 60 Leistungspunkten in juristischen Fächern oder
    • Staatsprüfung zum 1. juristischen Staatsexamen
  • Mindestnote des Abschlusses:
    • gut (2,5) im Falle einer Bachelor-, Diplom- oder Magisterprüfung
    • befriedigend (6,5 Punkte) im Falle des 1. juristischen Staatsexamens
  • Kenntnisse der englischen Sprache:
    • Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 oder
    • bestandene Prüfungen zu englischsprachigen Veranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden oder
    • dreimonatiges Praktikum im englischsprachigen Ausland oder
    • einsemestriger Studienaufenthalt im englischsprachigen Ausland
  • Eignungsgespräch: 
    • Ebenfalls zugelassen werden Interessenten, die zwar nicht die Mindestnote erreicht, aber ein Eignungsgespräch bestanden haben


Es gilt immer die aktuelle (Fach-)Prüfungsordnung.

Studienorganisation

Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung

Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der PO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese FPO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer FPO. Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich im Anhang der Fachprüfungsordnung (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir dir, zumindest den Studienverlaufsplan deines Studiengangs anzuschauen, damit du weißt, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.

FPO inkl. Modulhandbuch/Studiengangsübersicht/Praktikumsordnung

Beratung und Kontakt

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