Master
Psychologie

Kurzinfo zum Studiengang

ZulassungsbeschränktRegelstudienzeitStudienstart
ja4 SemesterWintersemester

Zulassungsverfahren

zulassungsbeschränkt, Bewerbung erforderlich, optionaler Studieneignungstest, der zum Wintersemester 2024/25 aber nicht stattfindet und auch nicht berücksichtigt wird

Bewerbungsfrist

01.06.2024 – 15.07.2024

Abschluss

Master of Science

Weitere Informationen zum Studiengang

Website der Fakultät

Unterrichtssprache

Deutsch

Der Studiengang

Das Masterstudium in Psychologie hat als Ziel, die im Bachelorstudiengang erworbenen grundlegenden psychologischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern. Die Studierenden erlangen die Fähigkeit, eigenständig nach wissenschaftlichen Methoden zu arbeiten und werden auf die Berufspraxis als Psychologin bzw. Psychologe außerhalb der klinischen Psychologie vorbereitet. Der inhaltliche Fokus des Masters liegt auf Psychologie im Kontext von Gesundheit, Entwicklung und sozialem Wandel. Durch die Wahl der Grundlagenvertiefungen sowie des Ergänzungsfachs können zusätzlich individuelle Schwerpunkte gebildet werden. Dies erlaubt sowohl Einblicke in andere Masterstudiengänge, als auch die Option einen Schwerpunkt in der psychologischen Forschung durch ein Vorpromotionsprogramm zu realisieren.

5 Gründe für dein Studium Psychologie in Siegen

✓ gutes Dozenten-Studierendenverhältnis aufgrund kleiner Kohorten

✓ kleiner Studiengang mit hohem Seminar-Anteil

✓ Option auf ein Vorpromotionsprogramm

✓ interdisziplinäre Ausrichtung der Inhalte und Wahlmöglichkeiten

✓ Fokus auf wissenschaftliche Arbeit und Wissenschaftskommunikation

Berufsperspektiven

Der Masterstudiengang eröffnet viele Berufsmöglichkeiten. Aktuell haben MasterabsolventInnen sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Du kannst in verschiedenen, stetig wachsenden Berufsfeldern arbeiten:

  • Lehre und Forschung
  • Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie (z.B. in der Personalentwicklung)
  • Pädagogische Psychologie (z.B. als Schulpsycholog*in)
  • Marktforschung, Werbeagenturen, Meinungsforschungsinstitute, Medienpsycholog*in
  • Gesundheitspsycholog*in, Verkehrspsycholog*in, Sportpsycholog*in, Gutachter*in für Forensische Psychologie 

Zulassungsvoraussetzungen

Zugelassen werden kann, wer
a) den akademischen Grad eines „Bachelor of Science“ in Psychologie (Erwerb von 180 LP) an einer in- oder ausländischen Hochschule oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss erworben hat, und zwar mit einer Gesamtnote von „gut“ (2,5) oder besser
oder
b) zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 144 Leistungspunkte erbracht hat. Ferner muss auf den Bewerbungsunterlagen die Durchschnittsnote vermerkt sein. Der Nachweis der Durchschnittsnote (bzw. das Transcript of Records) darf zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 3 Monat sein.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf Grundlage eines noch nicht abgeschlossenen Bachelors bewerben werden im Übrigen vorläufig zum Studium zugelassen und können den Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss für das Wintersemester bis zum 30. September nachreichen. Die vorläufige Zulassung erlischt, wenn das Abschlusszeugnis (i. d. R. das Bachelorzeugnis oder ein Äquivalent) nicht bis zu diesem Termin im Studierendensekretariat vorgelegt wird.

Und:
c) Kompetenzen in psychologischen Modulen im Umfang von mind. 120 LP nachweisen kann, welche in folgenden Bereichen nachgewiesen werden müssen:

Experimental-psychologisches Praktikum (mind. 6 LP), Modul/e mit Prüfungsleistung in Statistik bzw. Psychologischer Methodenlehre (mind. 9 LP), Modul/e mit Prüfungsleistung in Psychologischer Diagnostik (mind. 6 LP), mind. vier Module (mind. je 6 LP) mit Prüfungsleistung in den folgenden Grundlagenfächern: Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Differentielle bzw. Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie, mind. zwei Module mit Prüfungsleistung (mind. 6 LP) in psychologischen Anwendungsfächern wie Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie und Pädagogische Psychologie, eine empirische Bachelorarbeit.

Wichtige Informationen

Für den Studiengang wird ein optionaler Studieneignungstest als zusätzliches Kriterium bei der Studienplatzvergabe genutzt. Für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 findet dieser Test allerdings nicht statt und wird auch nicht berücksichtigt. Detaillierte Informationen zur Bewerbung und Studienplatzvergabe finden Sie „hier“.

Studienorganisation

Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung

Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese FPO läuft nicht aus). Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer FPO. Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …). Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.

Beratung und Kontakt

Diese Website nutzt Google Analytics für statistische Auswertung. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft auf der Datenschutz-Seite widerrufen oder ändern. Hier klicken um dich auszutragen.