Master
Medienkultur

Kurzinfo zum Studiengang

ZulassungsbeschränktRegelstudienzeitStudienstart
nein4 Semester
8 Semester (Teilzeit)
Sommer- und Wintersemester

Zulassungsverfahren

Der Studiengang ist zulassungsfrei, es ist jedoch eine Bewerbung erforderlich.

Bewerbungsfrist

15.05. – 15.09.

Abschluss

Master of Arts

Weitere Informationen zum Studiengang

zur Webseite der Fakultät

Unterrichtssprache

Deutsch

Der Studiengang

Im Masterstudiengang Medienkultur setzt du dich forschungsnah mit gegenwärtigen Medien auseinander – von Film und Bild über Games und Soziale Medien bis KI. Behandelt werden Apps und Interfaces aber auch soziale Phänomene wie Protestbewegungen oder technologische Entwicklungen wie das Internet der Dinge. Kulturelle, ästhetische, soziale und technologische Aspekte werden dabei aufeinander bezogen. Aktuelle Theoriebildung und innovative Methoden sind zentrale Merkmale des Masterstudiengangs. Du lernst im Studium beispielsweise Forschungsprojekte eigenverantwortlich zu konzeptualisieren und durchzuführen.

5 Gründe für dein Studium
Medienkultur in Siegen

✓ Forschungsprojekte eigenverantwortlich konzipieren

✓ vertieftes Verständnis von Medienkulturen unter digitalen Bedingungen

✓ Analytische-Reflexive Blicke auf mediale Praktiken

✓ intensive Betreuung in kleinen Lerngruppen

✓ forschungsnahes Studieren

Berufsperspektiven

Der Masterstudiengang Medienkultur stellt Forschung ins Zentrum! Er bereitet dich entweder auf eine Promotion in Medienwissenschaft vor, oder er qualifiziert dich für forschungs- und innovationsbezogene Aufgaben in mediennahen Berufsfeldern. Dazu gehören redaktionelle, konzeptionelle und beratende Tätigkeiten in Medienunternehmen ebenso wie die Analyse digitaler Medienpraktiken, -technologien und -entwicklungen.

Zulassungsvoraussetzungen

1) Bachelorabschluss in Medienwissenschaft oder
2) abgeschlossener erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in vergleichbaren Studiengängen. Studierende müssen gute Kenntnisse in den Bereichen Medientheorie, Mediengeschichte und Medienästhetik bzw. -analyse im Umfang von 18 Leistungspunkten (LP) nachweisen. Fehlende Vorkenntnisse können nach Vorgabe des Fachlichen Prüfungsausschusses bis zum Ende des 2. Semesters im Umfang von maximal 9 LP nachgeholt werden.

Darüber hinaus ist für das Zulassungsverfahren von einer Mindestnote von gut (2,5) auszugehen.


Es gilt immer die aktuelle Prüfungsordnung.

Studienorganisation

Fachprüfungsordnungen inklusive Studienverlaufsplänen und Modulbeschreibungen

Rahmenprüfungsordnung (RPO-M) sowie die Allgemeinen fachspezifischen Regelungen der Fachprüfungsordnungen (PHIL-FPO-M) definieren die allgemeinen Rahmenbedingungen eines Studiums in Siegen und an der Philosophischen Fakultät.
Zusätzlich legen Fachprüfungsordnungen der einzelnen (Teil-)Studiengänge (FPOs) die grundlegenden Strukturen eines (Teil-)Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Den Fachprüfungsordnungen sind Studienverlaufspläne, die den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern darstellen, sowie Modulbeschreibungen (inhaltliche Angaben zu Modulen) beigefügt.
Für Studierende gilt bei der Einschreibung in das erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer FPO.

Beratung und Kontakt

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