Master
Städtebau NRW

Kurzinfo zum Studiengang

ZulassungsbeschränktRegelstudienzeitStudienstart
Ja4 SemesterWintersemester

Zulassungsverfahren

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, es ist eine Bewerbung erforderlich.

Bewerbungsfrist

15.05. – 31.08.

Abschluss

Master of Science

Weitere Informationen zum Studiengang

Website der Fakultät

Unterrichtssprache

Deutsch

Der Studiengang

Das Masterstudium Städtebau NRW vermittelt aufbauend auf Abschlüssen in den Bereichen Architektur, Städtebau oder Landschaftsarchitektur vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der Stadtplanung.

Die Module sind interdisziplinär angelegt und werden von Lehrenden der Fachrichtungen Architektur, Städtebau, Stadt- und Regional­planung, Stadtsoziologie, Landschaftsarchitektur, Umwelt- und Verkehrsplanung betreut.

Es handelt sich um ein Vollzeitstudium mit freier Gestaltung der Arbeitsaufteilung. Vorlesungen und Seminare finden donnerstags und freitags statt. Dazu sind Projektwochen vorgesehen, an denen Themen und Entwürfe als Blockseminare intensiv erarbeitet werden.

Das hochschulübergreifende Studium bündelt Kompetenzen und Angebote der beteiligten Hochschulen. Der Standort ist Köln.

5 Gründe für dein Städtebau-Studium

✓ interdisziplinär

✓ Projekt- und Entwurfsorientiert

✓ kleine Lerngruppen

✓ Vollzeitstudium mit zwei Präsenztagen

✓ universitärer Abschluss mit Promotionsmöglichkeit

Berufsperspektiven

Durch ihre gestalterischen, konzeptionellen und wissenschaftlichen Kompetenzen sind Stadtplaner*innen u.a. als Planende, Beratende, Gutachter sowie Sachverständige tätig. Das Arbeitsumfeld umfasst sowohl öffentliche als auch private Auftraggeber, wie Behörden und freie Planungsbüros.

Zulassungsvoraussetzungen

1) Berufsqualifizierender Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer Diplomabschluss in den Fachgebieten Städtebau, Architektur oder Landschaftsarchitektur mit einer Gesamtnote 2,5 oder besser.

Für ausländische BewerberInnen:
2) Zur Bewerbung müssen mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens durch ein Zeugnis oder Zertifikat nachgewiesen werden. Eine Teilnahme-bescheinigung ist nicht ausreichend. Eine Einschreibung kann nur erfolgen, wenn die Deutsche Sprachprüfung für den Hoch-schulzugang (DSH2) oder eine äquivalente Sprachprüfung (z.B. TestDaf mit 16 Punkten, ZOP des Goethe‐Instituts, Sprachdiplom der Kultusminsterkonferenz, Stufe 2) bestanden wurde. Die DSH kann Anfang September auch an der TH Köln abgelegt werden.

Es gilt immer die aktuelle Prüfungsordnung.

Studienorganisation

Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung

Prüfungsordnungen (POs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer PO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der PO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese PO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer PO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen,…).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.

Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir dir, zumindest den Studienverlaufsplan deines Studiengangs anzuschauen, damit du weißt, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.

Beratung und Kontakt

Diese Website nutzt Google Analytics für statistische Auswertung. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft auf der Datenschutz-Seite widerrufen oder ändern. Hier klicken um dich auszutragen.